Zahlung

Ich zahle den Mitgliedsbeitrag

Bei Vereinsbeitritt im Laufe des Geschäftsjahres erfolgt der erste Beitragseinzug des anteiligen Mitgliedsbeitrags zum 1. des Folgemonats.

Sollte das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Bei Minderjährigen übernehmen die Erziehungsberechtigten die Haftung für die Begleichung der Mitgliedsbeiträge.

Mit dem Absenden ermächtige ich den 1. FC Köln widerruflich, den von mir zu entrichtenden Beitrag ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt bei Fälligkeit mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen.

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